Spielarena
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Allgemeine Nutzungsbedingungen der Spiel- und Sportarena GmbH & Co. KG
für die Benutzung der Spiel- und Sportarena in Bad Wiessee

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Die nachfolgenden Hinweise sollen helfen, allen Benutzern und Gästen den Aufenthalt in der Spiel- und Sportarena in Bad Wiessee so angenehm wie möglich zu machen. Sie werden Gegenstand unserer vertraglichen Beziehungen und helfen, etwaige Differenzen auf möglichst einfache Weise beizulegen. Wir gehen davon aus, dass die Benutzer unserer Anlage durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beitragen, dass alle sich hier wohlfühlen, und es hoffentlich nie erforderlich wird, einzelne gar unter Androhung oder Verhängung von Sanktionen an die Einhaltung der nachstehenden „Spielregeln“ zu erinnern.

Auswahl und Einbau der Spiel- und Sportgeräte in der Spiel- und Sportarena erfolgte mit größtmöglicher

 

Sorgfalt und unter dem Aspekt möglichst geringer Verletzungsgefahr für die Kinder. Die Spiel- und Sportgerätschaften verfügen ausnahmslos über Herstellerzertifikate bezüglich der Sicherheit oder sind TÜV-geprüft.

Mit dem Betreten und der Bezahlung des Eintritts erkennen alle Gäste die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Benutzung an. Sie werden ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind unseren aktuellen Informationsbroschüren oder dem Aushang im Eingangsbereich zu entnehmen.



  1. Die Spiel- und Sportarena besteht aus mehreren Spiel-, Unterhaltungs-, Sport- und
    Gastronomiebereichen. Die Benutzung aller angebotenen Geräte und Einrichtungen
    erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme und Umsicht
    gegenüber den anderen Gästen, unberührt der Verpflichtung der Spiel- und Sportarena
    GmbH & Co. KG sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand
    zu halten. Die dokumentierten Regeln an den Geräten und Einrichtungsgegenständen
    sind zu beachten.

  2. Kindern ist der Besuch der Spiel- und Sportarena nur in der Begleitung eines
    Erziehungsberechtigten oder einer aufsichtspflichtigen Person gestattet. Es sei denn, das
    Kind hat das 8. Lebensjahr vollendet und ein Erziehungsberechtigter hat auf dem dafür
    vorgesehenen Formular sein Einverständnis mit dem Besuch des Kindes ohne die
    Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Für Kinder bis zum vollendeten 7.
    Lebensjahr gilt eine gesteigerte Beaufsichtigungsverpflichtung. Eine Übertragung der
    Aufsichtspflicht auf die Spiel- und Sportarena GmbH & Co. KG oder deren Mitarbeiter
    findet nicht statt. Das Personal der Spiel- und Sportarena GmbH & Co. KG ist für die
    Aufsicht der Kinder nicht verantwortlich. Die erwachsene Begleitperson versichert
    außerdem, dass den Kindern die Nutzung aller Spiel-, Sport- und
    Unterhaltungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Spiel- und Sportarena gestattet ist.

  3. Die aufsichtspflichtigen erwachsenen Personen haften für ihre Kinder und sind sowohl für
    entstandene Schäden an Einrichtungen und Geräten als auch für Personen- und
    Sachschäden bei Dritten verantwortlich.

  4. Die Spiel- und Sportarena GmbH & Co. KG oder deren Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz
    oder grober Fahrlässigkeit für Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Die Spiel- und
    Sportarena GmbH & Co. KG haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Gäste,
    insbesondere nicht für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder
    Handhabung der Spiel-, Sport-, Unterhaltungseinrichtungen und sonstiger Geräte beruhen
    und/oder durch andere Gäste verursacht werden. Auch im Falle von höherer Gewalt und
    Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort
    erkannt werden, haftet die Spiel- und Sportarena GmbH & Co. KG nicht.

  5. Der Innenspielbereich der Spiel- und Sportarena darf nicht mit Schuhen, sondern nur mit
    Socken oder Strümpfen, vorzugsweise mit rutschfesten Sohlen, betreten werden.

  6. Das Klettern an den Außennetzen und auf nur von außen zugänglichen Teilen des
    Spielturmes sowie an den Netzen der Trampolinanlage ist untersagt.

  7. In der Kleinkindspielanlage haben nur Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
    Zutritt. In der Hauptanlage, d.h. in der gesamten Anlage ausgenommen des
    Kleinkindbereichs, haben Kinder unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.

  8. Eigenes Spielzeug sowie gefährliche Gegenstände (z.B. Glas) dürfen in allen Bereichen
    der Spiel- und Sportarena nicht benutzt und mitgeführt werden. Die Begleitpersonen
    haben darauf zu achten, dass Kinder die Spiel-, Sport- und Unterhaltungsmöglichkeiten
    nur ohne Gegenstände, die beim Spielen gefährlich werden können, benutzen.

  9. Unser Bistro offeriert ein vielfältiges Angebot an Speisen und Getränken. Um
    familiengerechte Preise anbieten zu können, ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen
    und Getränken, ausgenommen Babynahrung, nicht gestattet. Außer im
    Gastronomiebereich ist in der gesamten Spiel- und Sportarena der Verzehr von Speisen
    und Getränken nicht gestattet.

  10. In der gesamten Spiel- und Sportarena besteht Rauchverbot.

  11. Für Beschädigungen an der Kleidung der Gäste, die bei der Benutzung der Einrichtungen
    und Geräte entstehen, haftet die Spiel- und Sportarena GmbH & Co. KG nicht. Ebenso
    von der Haftung ausgeschlossen sind Garderobe, mitgebrachte Gegenstände, Geld und
    sonstige Wertsachen.

  12. Sämtliche Einrichtungen der Spiel- und Sportarena sind pfleglich zu behandeln. Bei
    Missbrauch, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigung oder bei Verlust entliehener
    Sachen haftet der Gast für den entstandenen Schaden. Dieser ist den Mitarbeitern sofort
    zu melden.

  13. Im Interesse von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ist den Anweisungen der Mitarbeiter
    Folge zu leisten. Die von der Geschäftsführung bevollmächtigen Mitarbeiter üben das
    Hausrecht innerhalb der Spiel- und Sportarena aus. Sie sind befugt, Gäste, die den
    Anordnungen der Mitarbeiter nicht Folge leisten oder die gegen die Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen verstoßen, aus der Spiel- und Sportarena zu verweisen. Es erfolgt
    keine Rückerstattung des Eintrittpreises.

  14. Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen unter
    Alkoholeinfluss ist der Zutritt zur Spiel- und Sportarena nicht gestattet.

  15. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

  16. An stark frequentierten Tagen kann der Betreiber oder die zuständigen Mitarbeiter den
    Zutritt zur Spiel- und Sportarena aus Sicherheitsgründen einschränken. Es muss mit
    Wartezeiten gerechnet werden. Auch kann die Nutzung einzelner Bereiche der Spiel- und
    Sportarena eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen
    Einschränkungen sind ausgeschlossen.

  17. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass während Ihres Aufenthaltes in der Spiel- und
    Sportarena Bildmaterial geschossen werden kann, welches ausschließlich für interne und
    externe Kommunikationszwecke der Spiel- und Sportarena (z.B. Werbebroschüren, Flyer,
    Poster, Anzeigen etc.) verwendet werden. Schadensersatzansprüche gegen die Spielund
    Sportarena GmbH & Co. KG können nicht geltend gemacht werden.

  18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Sollten eine
    oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
    teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen
    Bedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so
    umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit
    zulässig, erreicht wird.


    Zusätzlich zu den vorgenannten Nutzungsbedingungen gelten für die Fußball- und Tennisplätze
    folgende Nutzungsbedingungen:

  19. Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar, dem die vorgenannten
    Nutzungsbedingungen zu Grunde liegen. Der Vermieter behält sich das Recht vor,
    zugeteilte Platznummern zu ändern bzw. zugeteilte Plätze für besondere Zwecke selbst in
    Anspruch zu nehmen, solange der Besucher mindestens 48 Stunden vorher über die
    Inanspruchnahme informiert wird.

  20. Eine Fußball-Spieleinheit beträgt 45 Minuten. Eine Tennis-Spieleinheit beträgt 60
    Minuten, an Wochenenden auch 90 Minuten. Maßgebend für Spielanfang und Spielende
    ist die Uhr an der Rezeption.

  21. Die Platzmiete ist bei Einzelstundenbuchung vor Spielbeginn, für die 10er Karte vor
    Spielbeginn der ersten Spieleinheit zu entrichten. Sollte ein(e) Kunde(in) die gebuchte
    Stunde nicht nutzen, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde
    die Stunde noch nicht bezahlt, so erhält er/sie eine Rechnung über den Mietpreis.
    Gebuchte Stunden können nur telefonisch oder persönlich bis 48 Stunden vor Spielbeginn
    storniert werden, so dass eine Zahlungsverpflichtung entfällt. Bei späterer Absage erfolgt
    eine Kostennote in voller Höhe, falls der Platz nicht vermietet werden konnte.

  22. Bälle und Leibchen werden kostenlos nur gegen Pfand herausgegeben und nur solange
    Bälle und Leibchen verfügbar sind.

  23. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der Platzwart.
  24. Es darf nur auf dem zugewiesenen Platz gespielt werden.

  25. Das Betreten der Fußball- und Tennisplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

  26. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Fußball- und
    Tennisplätze nur in Begleitung eines verantwortlichen erwachsenen Lehrers, Trainers
    oder Übungsleiters gestattet. Dieser überzeugt sich auch über den ordnungsgemäßen
    Zustand beim Verlassen der Sportstätte.

  27. Das Betreten der Fußballplätze ist nur mit Hallenturnschuhen und nicht mit
    Stollenschuhen gestattet. Die Tennisplätze dürfen nur mit geeigneten Sandplatz-
    Tennisschuhen betreten werden.

  28. Die Spieler sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Spielende zu verlassen.

  29. Glas, Gläser, Flaschen und sonstige Behälter dürfen nicht mit auf die Fußballplätze
    genommen werden. Ausnahme: Plastikflaschen und Babynahrung.

  30. Die Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu hinterlassen. Die Duschen
    dürfen nicht in Straßenschuhen betreten werden.

  31. Die Fußball- und Tennisplätze sind sauber zu halten und Abfälle in den dafür aufgestellten
    Abfallbehältern zu entsorgen.

Stand: Oktober 2009, Irrtümer vorbehalten

   
   
  © Spiel- und Sportarena GmbH & Co. KG, 2009